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Darf das Freitagsgebet nur in einer Moschee verrichtet werden?

Das Freitagsgebet ist wie jedes andere Gebet und nur mit einem Beweis kann ein Unterschied bestätigt werden.
Und der Prophet ﷺ sagte: „Mir wurde die Erde als Gebetsplatz (Moschee) und als Reinigungsmittel gegeben.“
[Überliefert von Al-Bukhari und Muslim]

• 'Umar - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte zu den Leuten aus Al-Bahrayn: „Verrichtet das Freitagsgebet, egal wo ihr euch befindet.“
 [Überliefert von Ibn Abi Schaybah (5068)]

Und dies beinhaltet alle Orte, selbst wenn es keine Moschee ist.

• Deswegen sagte Imam Malik: „Die Gefährten Muhammads ﷺ pflegten bei diesen Wasserstellen zwischen Makkah und Al-Madinah das Freitagsgebet zu verrichten.“
 [Überliefert von Ibn Abi Schaybah (5071)]

Die Mehrheit der Gelehrten - die Hanafiyyah, Schafi'iyyah und Hanābilah - sind der Ansicht, dass es keine Voraussetzung ist, das Freitagsgebet in einer Moschee zu verrichten. Die Mālikiyyah dagegen sahen es als Voraussetzung, dass es in einer Moschee verrichtet wird und haben darauf hingewiesen.

• Die Hanafiyyah sagten: „Es ist keine Voraussetzung für die Richtigkeit des Freitagsgebets, dass es in der Moschee ist. Vielmehr kann es sogar im Freien verrichtet werden.“

• Al-Hāfith Al-'Iraqi Asch-Schafi'i sagte: „Unsere Rechtsschule (Madhhab) ist, dass das Freitagsgebet nicht speziell in der Moschee verrichtet werden muss. Vielmehr kann es in den Gebäuden verrichtet werden.“
 [„Tarh At-Tathrib“ (3/190)]

• Al-Haytami Asch-Schafi'i sagte: „Und es ist keine Voraussetzung, dass das Freitagsgebet in der Moschee verrichtet wird. So sagten sie, wenn man es im Freien zwischen den Gebäuden verrichtet, ist es richtig.“
[„Al-Fatāwā Al-Kubrā“ (1/234)]

• Al-Mardāwi Al-Hanbali sagte: „Und seine Aussage: (Es ist erlaubt, es in getrennten Gebäuden zu verrichten, wenn es einen Namen umschließt und in den Gebäuden, die in der Nähe der Wüste sind), so ist dies die absolute Rechtsschule, und die meisten Gefährten/Hanābilah vertreten diese Ansicht.“
[„Al-Insāf“ (2/378)]

Fazit:
1. Es kam bei dieser Thematik zu Unstimmigkeiten. Das Freitagsgebet kann jedoch (theoretisch) laut einer Meinung überall verrichtet werden, sei es in einer Moschee, im Freien, in der Wüste, an Wasserstellen, in getrennten Gebäuden, in Häusern usw..
2. Das scheint die Ansicht von 'Umar - möge Allah ihm barmherzig sein - zu sein.
3. Das ist sogar die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten unter den vier Rechtsschulen.
4. Die Mālikiyyah dagegen setzten die Moschee als Voraussetzung. Die Mehrheit aber hat das nicht erwähnt, was beweist, dass sie die Moschee nicht als Voraussetzung setzten.
5. Das Freitagsgebet ist wie jedes andere Gebet und nur mit einem Beweis kann ein Unterschied bestätigt werden.

Anmerkung:
In dieser Niederschrift geht es nicht darum, ob man in der jetzigen Situation überhaupt das Freitagsgebet verrichten soll oder nicht.

Und Allah weiß es am besten.

 

Quelle: Abu Suleyman al Kurdy; Islam Study

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