Fiqh

Fiqh · 17. Juni 2020
Die allgemein anerkannten Fiqh-Rechtsschulen sind die vier bekannten Rechtsschulen der Hanafiyyah, Mālikiyyah, Schāfi'iyyah und Hanābilah. Was die thāhiritische Rechtsschule angeht, so wird sie von den allermeisten Gelehrten nicht als anerkannte Rechtsschule akzeptiert, insbesondere dann nicht, wenn sie alleine eine Ansicht vertritt und hierbei den anderen widerspricht. 1. Die thāhiritische Rechtsschule geht auf ihren Gründer Dawud Ibn 'Ali Ath-Thāhiri (201 - 270 n. H.) zurück. •...
Fiqh · 17. Juni 2020
In dieser von mir zusammengefassten Kurzabhandlung wurden die Beweise erwähnt, die darlegen, dass die Selbstbefriedigung verboten (harām) ist. • Darüber hinaus wurden die Ansichten der vier Rechtsschulen - der Hanafiyyah, Mālikiyyah, Schāfi'iyyah und Hanābilah - diesbezüglich angeführt. • Es besteht unter den vier Rechtsschulen Übereinstimmung, dass die Selbstbefriedigung verboten ist. Lediglich die Hanafiyyah und Hanābilah wiesen darauf hin, dass dies nur in dem Fall, wenn man...