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Die (Mindest-)Anzahl, bei der das Freitagsgebet zustande kommt

Bei dieser Thematik kam es bei den Gelehrten zu Unstimmigkeiten und verschiedenen Ansichten:

1. Ansicht: Das Freitagsgebet kommt bei zwei (männlichen und erwachsenen) Personen zustande, einer davon ist der Imam: Das ist die Ansicht von:
• Ibrahim An-Nakha'i
• Makhul
• Ibn Jarir At-Tabari
• Die Rechtsschule der Thāhiriyyah
• Asch-Schaukāni

 

2. Ansicht: Drei Personen und einer davon ist der Imam: Das ist die Ansicht von:
• 'Abdur-Rahman Al-Auza'i
• Sufyan Ath-Thauri
• Abu Yusuf Al-Qādhi
• Eine Überlieferung über Ahmad Ibn Hanbal
• Ibn Taymiyyah
• Vielen späteren Gelehrten, wie Ibn Baz und Ibn 'Uthaymin

3. Ansicht: Drei Personen und zusätzlich der Imam: Das ist die Ansicht von:
• Die Rechtsschule von Abu Hanifah

 

4. Ansicht: 12 Personen, ohne den Imam mitzurechnen: Das ist die Ansicht von:
• Das ist die Rechtsschule der Mālikiyyah

 

5. Ansicht: 40 Personen (Männer): Das ist die Ansicht von:
• Die Rechtsschule der Schāfi'iyyah
• Die Rechtsschule der Hanābilah

 

Quelle: Abu Suleyman al Kurdy; Islam Study

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