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Der Vorzug der ersten Generation

Imam Ibn ul-Qayyim sagte über Imam Ahmad:

"Er hat es sehr gehasst und es unterlassen, Rechtsgutachten über Angelegenheiten zu erlassen, bei denen es keine Überlieferungen von den Salaf (ersten Generationen) gibt."
I'laam al-Muaqqi'iin, 1/27


Imam Ibn al-Qayyim (رحمه الله) sagte:

Allah (سبحانه) hat es verboten Rechtsgutachten oder Gerichtsurteile ohne Wissen zu erlassen und zählte dies zur höchtsten Stufe der Verbote. Allah (تعالى) sagte:  "Sag: Mein Herr hat nur die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und (auch) die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und, dass ihr Allah (etwas) beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, und dass ihr über Allah (etwas) sagt, was ihr nicht wisst." al-A'raaf: 7"
I'laam al-Muaqqi'iin, 1/271/31


Schaich al-Islaam Ibn Taymiyyah (رحمه الله) sagte:

"Jede Aussage, mit der sich der Spätere von den Früheren absondert und bei der ihm niemand zuvor gekommen ist, so ist sie falsch, wie Imam Ahmad sagte: (Wehe dir über eine Angelegenheit zu sprechen, bei der du keinen Imam hast.)"
Madschmuu' al Fataawa, 21/291


Imam asch-Schaatibi (رحمه الله) sagte:

"Es ist Pflicht, dass jeder, der den rechtmässigen Beweis betrachtet, das Verständnis und die Taten der ersten Generationen berücksichtigt. Dies ist angemessener und bezüglich dem Wissen und dem Handeln richtiger."
al-Muaafaqaat, 3/289


Imam asch-Schaatibi (رحمه الله) sagte:

"Man soll sich hüten, von den ersten Generationen abzuweichen. Und hätte eine gewisse Angelegenheit einen Vorzug gehabt, so hätten die ersten Generationen grösseren Anspruch darauf gehabt."
al-Muaafaqaat, 3/280


Schaich al-Islaam Ibn Taymiyyah (رحمه الله) sagte:

"Und derjenige, der (der Wahrheit) Folge leistet - und das Lob gebührt Allah - spricht niemals über eine Angelegenheit ausser mit einer Aussage, bei der ihm die Gelehrten zuvorgekommen sind. Und wenn ihm eine Meinung in den Sinn kommt, soll er sie nicht vertreten und sie unterstützen, ausser wenn es bekannt ist, dass einige der Gelehrten diese Meinung unterstützen."
ar-Radd alaa al-Ichnaa'i, S. 458

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