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Einiges über die Thāhiritische „Rechtsschule“ (Al-Madhhab Ath-Thāhiri)

Die allgemein anerkannten Fiqh-Rechtsschulen sind die vier bekannten Rechtsschulen der Hanafiyyah, Mālikiyyah, Schāfi'iyyah und Hanābilah.

Was die thāhiritische Rechtsschule angeht, so wird sie von den allermeisten Gelehrten nicht als anerkannte Rechtsschule akzeptiert, insbesondere dann nicht, wenn sie alleine eine Ansicht vertritt und hierbei den anderen widerspricht.

1. Die thāhiritische Rechtsschule geht auf ihren Gründer Dawud Ibn 'Ali Ath-Thāhiri (201 - 270 n. H.) zurück.

• Dieser wollte einst bei Imam Ahmad eintreten, jedoch wollte er ihn nicht sehen und ignorierte ihn. Als dieser sich abwendete, sagte Ahmad sogar: „Wer ist Dawud Ibn 'Ali? Möge Allah ihn nicht befreien.“
Und als dieser Dawud Ibn 'Ali bei Imam Ishāq Ibn Rāhuwayh - dem Freund von Imam Ahmad - eintrat, ging dieser auf ihn los und schlug ihn.
[Siehe „Siyar A'lam An-Nubalā“ (13/99-103)]

Die zweite bekannte Persönlichkeit, die den Thāhiriyyah zugeschrieben wird, ist Ibn Hazm Al-Andalusi (384 - 456 n. H.).

2. Zu den Gründen, warum die thāhiritische Rechtsschule abgelehnt wird, ist, dass sie bzw. Ibn Hazm die Beweisführung mit dem Analogieschluss (Al-Qiyās) im Ganzen ablehnen, welcher von allen anderen Gelehrten akzeptiert wird. Teilweise lehnte Ibn Hazm sogar den Konsens (Al-Ijmā') ab.

3. Die Thāhiriyyah haben kaum Anhänger und geschriebene Werke und Regeln (Qawā'id) für ihre Rechtsschule, so wie es bei den anderen Rechtsschulen der Fall ist.

4. Die Rechtsschule der Thāhiriyyah ist bereits seit mehreren Jahrhunderten fast komplett ausgestorben und hatte nach Ibn Hazm kaum noch Gelehrte.

5. Die Thāhiriyyah fallen durch ihre zahlreichen Ansichten auf, die nur sie alleine vertreten.

• Al-Hāfith Ibn Abi Hātim (240 - 327 n. H.) sagte über Dawud Ibn 'Ali Ath-Thāhiri: „Und er verfasste im Fiqh einige Bücher und wich hierbei von den Altvorderen (As-Salaf) ab, und er erfand einen neuen Weg, wegen dem die meisten Leute des Wissens ihn mieden.“
 [„Lisān Al-Mizān“ (3/407)]

• Imam Ibn Taymiyyah sagte über Ibn Hazm: „...Und er hat viele verwerfliche Ansichten, die er alleine vertritt. Und man wundert sich hierbei über ihn, genauso wie man seine guten und vorzüglichen Aussagen bewundert.“
 [„Majmu' Al-Fatāwā“ (4/396)]

Wie verkehrt man mit den Ansichten der Thāhiriyyah, die sie alleine vertreten?

• Ibn Taymiyyah sagte: „Die die Leute des Thāhir; so ist jede Ansicht, die sie alleine vertreten und dem Rest der Gemeinschaft widersprechen, falsch.“
 [„Minhāj As-Sunnah“ (5/178)]

Einige Beispiele für alleinstehende Fiqh-Ansichten der Thāhiriyyah:

- Die Erlaubnis von Musik und Musikinstrumenten.
- Die Erlaubnis der Selbstbefriedigung.
- Das Berühren des Qurans im unreinen Zustand.
- Hinzukommen noch viele Fehler im Bereich der 'Aqidah und Hadith-Wissenschaften.

Anmerkung: Viele Irregeleitete der Neuzeit und manche Ketzer picken sich gerne die alleinstehenden Ansichten von Ibn Hazm heraus und führen diese dann als Rechtfertigung und Beweisführung an, oder sagen, es gäbe eine anerkannte Meinungsverschiedenheit bei jener Thematik.

 

Quelle: Abu Suleyman al Kurdy Islam Studys

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